Naturschutzgebiet
Ihr befindet Euch mitten in einem Naturschutzgebiet (FFH / Natura 2000) und müsst daher einige Euch sicher wohl bekannte Pflichten beachten. So möchten wir besonders daran erinnern, dass Wege beim Wandern durch den Wald nicht verlassen werden dürfen. Lediglich unser Grundstück ist vom Naturschutzgebiet ausgenommen, was Euch die Möglichkeit gibt, inmitten einer weitgehend unberührten Umgebung einen hoffentlich tollen Aufenthalt zu genießen.
Ordnungsrechtliche Verfahren bei Verstössen gegen die FFH-Richtlinie oder etwaige andere Naturschutzgesetze müssen wir an Euch durchreichen!